Qualifizierte Sportplatzprüfung
Damit Sie die Verkehrssicherheit Ihrer Sportanlage gewährleisten können, bieten wir Ihnen die sachkundige Jahreshauptuntersuchung für die Sportplatzprüfung/Sportfreianlagen an. Wir überprüfen dabei einmal im Jahr ihre Sportanlage sowie die Sportgeräte nach den jeweiligen Fachnormen und stellen Ihnen auch einen entsprechenden Prüfbericht aus. Auf eventuelle Mängel weisen wir im Dialog als auch im Prüfbericht hin.
Wussten Sie schon, dass Sie als Betreiber von einem Sportplatz für die Sicherheit auf der Anlage verantwortlich sind und im Schadensfalle unter Umständen Regressansprüche auf Sie zukommen können?
Wenn ja, dann haben Sie hoffentlich alle notwendigen Vorkehrungen für die Verkehrsicherheit von Ihrem Sportplatz getroffen. Falls nein, sollten Sie zunächst hier weiterlesen und dann zu uns Kontakt aufnehmen, so daß wir Ihnen mit Rat und Tat für die Sicherheit von Ihrem Sportplatz sowie zur Auswahl der richtigen Produkte zur Seite stehen können!
Als Betreiber von einem Sportplatz oder einer Sportanlage unterliegen Sie der sogenannten Verkehrsicherungspflicht, in deren Rahmen Sie Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen müssen und auch für die Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte verantwortlich sind.
Dieses geht aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken wie zum Beispiel dem § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 836 BGB (Haftung des Grundstückbesitzers), § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) oder auch dem Produktsicherheitsgesetz hervor.
Hierzu gibt die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) folgende Richtlinienempfehlungen für die Zuständigkeiten und Inspektionsintervalle für die Sportplatz – Prüfung:
Sportplatzsicherheit zu unterstützen, bietet BEPA-Torfabrik nun auch die Prüfung von Ihrem Sportplatz/Sportanlagedurch Herrn Paul Bergmann an, der als qualifizierter Sportplatzprüfer die entsprechenden Voraussetzungen (zertifizierter Sportplatzprüfer) zur Prüfung Ihrer Sportanlage besitzt.
Wir überprüfen auf ihrem Sportgelände beispielsweise folgendes:
- Allgemeine Nutzungssicherheit (z.B. Entwässerung, Wurf- und Stoßdisziplinen, Stolperfallen)
- Sicherheitsabstände und hindernisfreie Räume (z.B. Masten, Barriere, Banden, usw.)
- Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte (z.B. Kippsicherung von transportablen Fußballtoren)
- Sicherheit von Stellflächen für Sportgeräte
- und vieles mehr...
Wir beurteilen die Gefährung und Risiken auf Ihrem Sportplatz, teilen diese in verschiedene Kategorien ein und geben Ihnen Handlungsempfehlungen zur Herstellung der notwendigen Sportplatzsicherheit, so daß Ihre Sportanlage sicher und möglichst ohne Haftungsrisiken betrieben werden kann.
Fragen Sie die Sicherheitsprüfung von Ihrem Sportplatz bei uns an. Unser Herr Bergmann steht Ihnen unter der Telefonnummer Mobil 0157-351771073 (gerne auch Anfrage über Whatsapp) hilfsbereit zur Verfügung. Oder benützen Sie einfach das Kontaktformular!
Quelle jeweils: FLL-Richtlinie für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze
Wir freuen uns auch auf Ihre Anfrage!
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